Reiseinformationen Tschechien - Tourismus, Einreisebestimmungen, Reiseinfos ...

Allgemeine Infos:

• Einreise: – Für Bürger der Europäischen Union reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten.

- Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt.

- Nach 30 Tagen ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle der Ausländerpolizei erforderlich.

- Bei einem Aufenthalt über 3 Monaten können deutsche Staatsangehörige eine „Aufenthaltserlaubnis-EU“ beantragen.

- Bei der Einreise kann ein Nachweis über ausreichende Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthaltes und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt ein Mindestbetrag von Kc 1.060,- (ca. 35.- EUR) pro Person und Tag. Dieser kann außer durch Bargeld auch durch Kreditkarten, Reiseschecks, Flug- oder Bahntickets, etc. erbracht werden.

• Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte müssen bei den gesetzlichen Krankenkassen den Bestätigungsschein „Berechtigungsschein CZ/D 111“ anfordern, dieser ist immer mitzuführen. Alle anderen müssen eine private Reisekrankenversicherung abschließen und eine Kopie davon mitführen.

• Fahrkarten: Auf allen Fahrkarten (Bus, Straßenbahn, Bahn) müssen der vollständige Name und das Geburtsdatum eingetragen werden.

• Telefonieren: Die Landesvorwahl ist 00420. Zum Telefonieren nach Deutschland müssen Sie die Vorwahl 0049 wählen. Die Rufnummer wählen Sie ohne die erste Null. Wichtige Telefonnummern in Tschechien:

Alarmzentrale 112 Ambulanz 155 Polizei 158 Feuerwehr 150

Reiseinfos Tschechien - Autofahrer Infos - Urlaub und Tourismus

Für den Autofahrer:

• Dokumente, die man mitführen muss: – Kraftfahrzeugschein – Ein gültiger Führerschein – Eine gültige Autoversicherung (grüne Versicherungskarte) – Eine Vignette auf Autobahnen:
• Die Autobahnvignette ist an den Grenzübergängen, in Postämtern sowie an größeren Tankstellen erhält-lich.
• Für Motorräder besteht keine Vignettenpflicht.
• Eine nicht angeklebte Vignette, eine Vignette ohne eingetragene Gültigkeitsdauer oder ohne eingetragenes Kfz-Kennzeichen, ist ungültig.
• Die Vignetten sind zweiteilig – bei Polizeikontrollen sind beide Teile vorzulegen.

• Wichtige Infos! – In der Tschechischen Republik besteht ein absolutes Alkoholverbot beim Autofahren (0,0 Promille Blutalkohol) – Während des ganzen Jahres muss auch während des Tages mit Abblendlicht gefahren werden – Kinder müssen mit Kindersitzen gesichert werden ( kleiner als 1.50 m, leichter als 36 kg) – Die Höchstgeschwindigkeit für Pkw beträgt 130 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Landstraßen und 50 km/h in Ortschaften. – Ein Set mit Ersatzglühbirnen und eine Warnweste muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.

Für den Radler:

• In Tschechien gilt für Radfahrer, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Helmpflicht!!

Bauernhofurlaub Bayern - Tschechien - Urlaub auf dem Bauernhof